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Abstimmungen / Wahlen

Die nächsten Wahl- und Abstimmungstermine

  • 22. September 2024
  • 24. November 2024

Hinweise
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.zh.ch/wahlen und des Bundes unter www.admin.ch.

Kontakt
Dominic Plüss, 044 852 37 11
E-Mail

Urnenöffnungszeiten
Ab Montag vor dem Abstimmungswochenende können Sie Ihre Abstimmungsunterlagen während den normalen Öffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten abgeben.

Urnenöffnungszeiten am Abstimmungswochenende

  • Sonntag, 08.30 - 10.00 Uhr

Die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel beginnt am Sonntag des Abstimmungstages um 08.30 Uhr im Gemeindehaus.

Urnenstandort
Gemeindehaus, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt

Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die ihren Niederlassungsort in Oberglatt hat, mündig und urteilsfähig ist, kann mit einem gültigen Stimmrechtsausweis abstimmen.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Die Stimmunterlagen müssen spätestens am Freitag vor dem Abstimmungswochenende beim Stimmregisterbüro eintreffen!

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist