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Alimentenbevorschussung

Kommen Eltern ihrer Unterstützungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevor­schusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung die im mass­geblichen Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag.

Das Amt für Jugend und Berufsberatung Bezirke Bülach und Dielsdorf, Alimentenhilfe, Schaffhauserstrasse 53, 8180 Bülach, Tel. 043 259 95 20, übernimmt im Auftrag der Gemeinde die Abklärung der Verhältnisse und ist An­lauf- und Inkassostelle. Die Sozialhilfebehörde prüft die Berechtigung der Gesuche und trifft die Entscheidung über die Ausrichtung der Bevorschussung. Weitere Infos erhalten Sie beim Amt für Jugend und Berufsberatung Bezirke Bülach und Dielsdorf, Alimentenhilfe.

www.ajb.zh.ch