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Einbürgerung

Es gibt folgende Arten von Einbürgerung:

  • Ordentliche Einbürgerung
  • Erleichterte Einbürgerung 
  • Einbürgerung Schweizer Staatsangehörige

Führen Sie den Einbürgerungschecker durch um herauszufinden, welche Einbürgerung auf Sie zutrifft.

Sie finden das Bürgerrechtsreglement der Gemeinde Oberglatt und die Gebührenverordnung in der Systematischen Rechtssammlung. Benutzen Sie die Suchfunktion.

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich habe eine C-Bewilligung.
  • Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
  • Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
  • Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
  • Ich bin Ausländer und lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich bin Ausländerin und lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer (Gesuchstellung erst ab 8 Jahren möglich, sofern in der Schweiz geboren).
  • Wir sind eine ausländische Familie.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons Zürich: www.zh.ch

Einbürgerungs-Checker

Auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich kann überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung gegeben sind.
Hier geht es zum Einbürgerungs-Checker.

Verfahren

Bevor Sie das Gesuch einreichen, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Sie reichen das Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich ein. Ihr Gesuch durchläuft die folgenden Schritte:

  1. Vorprüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
  2. Prüfung durch Ihre Wohngemeinde und Erhalt Gemeindebürgerrecht
  3. Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt und Erhalt Kantonsbürgerrecht
  4. Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) und Erteilung Einbürgerungsbewilligung
  5. Abschliessende Prüfung durch das Gemeindeamt (Kanton) und Erteilung Schweizer Bürgerrecht

Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Schweiz

Für Einreichen des Gesuchs müssen Deutschkenntnisse (schriftlich Niveau A2, mündlich Niveau B1) und Grundkenntnisse der Schweiz nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei der Abteilung Präsidiales, ob und in welcher Form Prüfungen absolviert werden müssen.

Formulare

Die Formulare für die Einbürgerung können Sie online direkt via eEinbürgerungen ausfüllen und einreichen.

Dauer

Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, die Wohngemeinde und der Bund prüfen die Dokumente.

Gebühren

Ausländer/innen

Gemeinde Oberglatt

Kanton

Bund

unter 20-Jährige

kostenlos

kostenlos

Fr. 100.00 / 50 (unter 18 Jahre) pro Person

unter 25-Jährige 

Fr. 750.00
(einbezogene Kinder sind kostenlos)

Fr. 250.00
(einbezogene Kinder sind kostenlos)

Fr. 100.00 / 50 (unter 18 Jahre) pro Person

über 25-Jährige

Fr. 1'500.00

Fr. 500.00
(einbezogene Kinder sind kostenlos)

Fr. 100.00 pro Person / Ehepaar Fr. 150.00

einbezogene Kinder

kostenlos

kostenlos

kostenlos

Sistierung

kostenlos

kostenlos

kostenlos

Abweisung

unter 20-Jährige: kostenlos
unter 25-Jährige: Fr. 525.00 
über 25-Jährige: Fr. 1'000.00 

Fr. 200.00

Fr. 300.00

Rückzug

unter 20-Jährige: kostenlos
unter 25-Jährige: Fr. 100.00
über 25-Jährige: Fr. 200.00

 

Dazu kommen die Kosten für die Dokumente. Die Kosten für allfällige Prüfungen werden separat von der WBK Dübendorf verrechnet und sind nicht in den Einbürgerungsgebühren von Gemeinde / Bund / Kanton enthalten.

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
  • Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
  • Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
  • Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
  • Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

Voraussetzungen

  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen.
  • Sie haben die definitiven Steuerrechnungen bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister.
  • Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie sprechen/schreiben eine Landessprache (Deutsch, Italienisch, Französisch oder Rätoromanisch).
  • Sie sind finanziell unabhängig.
  • Sie unterstützen Ihre Familie bei der Integration in die Schweiz.
  • Sie haben Grundkenntnisse über die Schweiz.
  • Sie nehmen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Schweiz teil.
  • Sie gefährden die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht.

Einbürgerungs-Checker

Auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich kann überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung gegeben sind.

Hier geht es zum Einbürgerungs-Checker.

Verfahren

Bevor Sie das Gesuch einreichen, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Sie reichen das Gesuch beim Staatssekretariat für Migration in Bern ein. Ihr Gesuch durchläuft die folgenden Schritte:

  1. Vorprüfung durch das SEM (Bund)
  2. Prüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
  3. Prüfung durch Ihre Gemeinde
  4. Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
  5. Abschliessende Prüfung durch das SEM (Bund) und Erteilung vom Schweizer Bürgerrecht

Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Schweiz

Für Einreichen des Gesuchs müssen Deutschkenntnisse (schriftlich Niveau A2, mündlich Niveau B1) nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei der Abteilung Präsidiales, ob und in welcher Form Prüfungen absolviert werden müssen.

Die Grundkenntnisse der Schweiz werden nach Gesuchseinreichung in einem mündlichen Gespräch vor Ort in der Gemeindeverwaltung Oberglatt geprüft.

Formulare

Die Formulare für die Einbürgerung können am Schalter der Abteilung Präsidiales bezogen werden. Nach Ausfüllen der Formulare inkl. Beschaffung aller Unterlagen muss das Einbürgerungsgesuch beim Staatssekretariat für Migration (SEM), Bern, eingereicht werden.

Dauer

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, die Wohngemeinde und der Bund prüfen die Dokumente.

Gebühren

Die erleichterte Einbürgerung kostet für Erwachsene Fr. 900.00. Für Personen bis 18 Jahren kostet die erleichterte Einbürgerung Fr. 650.00. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.

Einbürgerungen von Schweizerinnen und Schweizer

Voraussetzungen

Sie können in Ihrer Wohngemeinde ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
  • Sie leben seit mindestens 2 Jahren in Ihrer Gemeinde (für Personen zwischen 16 und 25 Jahre genügen 2 Jahre im Kanton Zürich).
  • Sie sind in der Lage, für sich und Ihre Familie aufzukommen.
  • Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen.
  • Sie haben keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.

Verfahren

Die Formulare können bei der Abteilung Präsidiales bezogen werden. Das Zürcher Kantonsbürgerrecht erhalten Sie automatisch mit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beträgt für

unter 20-Jährige: kostenlos
unter 25-Jährige: Fr. 100.00
über 25-Jährige: Fr. 200.00

Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht

Die Gebühr für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht beträgt für 

unter 20-Jährige: kostenlos
unter 25-Jährige: Fr. 50.00
über 25-Jährige: Fr. 100.00