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Kehrichtentsorgung

Die Gemeinde ist für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird in der Gemeindezone A jeden Montag, und in der Gemeindezone B jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den entsprechenden Gebührensäcken, welche in den regionalen Verkaufsstellen erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an das Statthalteramt zur Büssung.

Das Grüngut wird jeden Dienstag abgeführt. Ausserhalb der Vegetationszeit (Dezember bis März) erfolgt die Grüngutabfuhr auf dem ganzen Gemeindegebiet im Zweiwochenturnus. Die Daten werden auf der Homepage publiziert.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien, etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Abteilung Sicherheit und Gesundheit, 044 852 37 00 oder sicherheit@oberglatt.ch.