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Vormundschaftswesen

Seit dem 1. Januar 2013 ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Dielsdorf zuständig für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in den 22 Gemeinden des Bezirks Dielsdorf. Die Vormundschaftsbehörden der Bezirksgemeinden werden somit durch die KESB abgelöst.

Weitere Infos über die KESB im Kanton Zürich finden Sie auch unter www.kesb-zh.ch.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf
Honeywell-Platz 1 / PF 9
8157 Dielsdorf

Tel. 044 855 22 33
Fax 044 855 22 39

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 – 11.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr