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Datensperre Einwohnerdienste

Die Datensperre bewirkt, dass privaten Personen und Organisationen keine Personendaten mehr weiter gegeben werden dürfen. Jede Person hat das Recht, eine Datensperre errichten zu lassen. Eine Datensperre kann nur dann umgangen werden, wenn das öffentliche Organ zur Bekanntgabe von Personendaten verpflichtet ist oder die gesuchstellende Person oder Organisation glaubhaft macht, dass die Sperrung sie in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person behindert.

Sie brauchen nicht zu begründen, weshalb Sie die Bekanntgabe Ihrer Daten an private Personen und Organisationen sperren lassen wollen. Das Gesuch um Errichtung einer Datensperre müssen Sie bei jeder Amtsstelle separat und schriftlich einreichen. Die Errichtung einer Datensperre empfiehlt sich bei den Einwohnerdiensten und beim Steueramt, da diese Stellen berechtigt sind, Privatpersonen und privaten Organisationen auf Anfrage hin bestimmte Auskünfte zu erteilen. Allenfalls kann für Fahrzeughalter die Errichtung einer Datensperre beim Strassenverkehrsamt empfohlen werden.

Sie können das Gesuch für die Einwohnerdienste direkt über das folgende Formular einreichen. Für alle anderen Abteilungen/Stellen wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

Führen Sie den ganzen Bestellprozess durch, um das Gesuch einzureichen.

Preis: gratis