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Gesuch um Polizeistundenverlängerung

Gastwirtschaften sind von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Vorübergehende Ausnahmen der Schliessungsstunde können von der Gemeindebehörde bewilligt werden, sofern die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden (Art. 65 Polizeiverordnung). Zuständig für die Erteilung von Polizeistundenverlängerungen ist die Abteilung Sicherheit und Gesundheit.