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Waffenerwerbsschein

Neues Waffengesetz per 15. August 2019

Die Bestimmungen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung des Bundes wurden ab dem 15. August 2019 in Kraft gesetzt. Für den Erwerb von verbotenen Waffen ist eine Ausnahmebewilligung der Fachstelle Waffen notwendig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Fachstelle:

Kantonspolizei Zürich
SPSA-BA-WS
Postfach
8021 Zürich
044 247 27 25
waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch
waffengesuche@kapo.zh.ch

Bewilligungspflichtige Waffen

Wer keine verbotene Waffe, sondern eine bewilligungspflichtige Waffe kaufen will, muss bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einen Waffenerwerbsschein beantragen. Die Gültigkeit des Waffenerwerbsscheins erstreckt sich über die ganze Schweiz.

Dem Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Preis: CHF 50.00