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Steuerauskünfte / Steuerausweis

Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen und Firmen. Auf den von uns ausgestellten Steuerausweisen sind Einkommen und Vermögen, resp. Gewinn und Kapital eines Jahres aufgeführt. Steuerausweise sind Kostenpflichtig und können nur schriftlich, online oder persönlich am Schalter bestellt werden. Die Kosten für Steuerausweise einer Drittperson betragen pro Steuerjahr Fr. 40.00. Eigene Steuerausweise sind gebührenbefreit.

Steuerausweise bei Datensperre

Steuerausweise gemäss § 122 des Steuergesetzes (StG) können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt werden, sofern die gesuchstellende Person dem Gemeindesteueramt glaubhaft macht, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Steuerpflichtigen behindert wird.

Die Kriterien zur Beurteilung von berechtigten Anfragen finden sich in der entsprechenden Weisung der Finanzdirektion über die Führung der Steuerregister.

Das Gesuch um Ausstellung des Steuerausweises wird dem Steuerpflichtigen zur Stellungnahme unterbreitet (§ 122 Abs. 3 StG).

Preis: Fr. 40.00 pro Steuerjahr

Preis: nach Aufwand