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Gesuch für die Benutzung von öffentlichem Grund

Zur Benützung von öffentlichem Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch mit Angaben über Ort, Zeit und Zweck ist bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit frühzeitig schriftlich einzureichen, mindestens aber drei Wochen vor Nutzungsbeginn.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen die Abteilung Sicherheit und Gesundheit.

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Gemeinde Oberglatt vom 7. Dezember 2017 und der Sondergebrauchsverordnung vom 9. Januar 1991.

Preis: nach Aufwand